Schon zu Lebzeiten sollte man sich mit der Nachlassregelung beschäftigen.
Wir tun das mit unseren Immobilien und sonstigen Wertgegenständen ja auch.
Schon zu Lebzeiten kann jeder Computer- und Internet-Nutzer sein digitales Erbe regeln.
Viele tun dies leider nicht ( es gehört zu den Dingen die man gern vor sich herschiebt)
Die Hinterbliebenen haben oft das Nachsehen.
Das muß nicht sein !
Es ist möglich, im Testament zum Beispiel zu bestimmen, wer Zugriff auf welche Daten
erhält oder ob Daten gelöscht werden sollen. Die sicherste Variante,
seine Passwörter zu hinterlegen, ist es sie in einem Umschlag beim Anwalt, Notar oder
als Testament beim zuständigen Nachlass Gericht
sowie das das Zentrale Testamentsregister
( je nach Wohnort gliedert sich die Zuständigkeit) zu hinterlegen.
Leider machen noch viel zu wenige Internetnutzer davon Gebrauch, so das im Falle des ablebens
die Verbliebenen oftmals vor großen Problemen stehen.
Rufen Sie uns an wir zeigen Lösungen auf ! + 49 30 4127164